Immobilienfonds sind eine günstige Alternative zur Geld- und Kapitalanlage in Immobilien. Diese Form der Investition ist wesentlich leichter und erfordert kein großes Kapital.
Was sind Immobilienfonds?
Immobilienfonds investieren den Großteil des Geldes in bebaute und unbebaute Grundstücke sowie in das Erbbaurecht. Der Immobilienfonds vergibt Zertifikate, die ein Miteigentumsrecht an diesem Fonds verbriefen. Aus der Immobilieninvestition folgende Wertgewinne oder Mieteinnahmen werden danach als Renditeanteile an die Anteilseigner ausgezahlt. Im Finanzmarkt unterscheidet man zwischen offenen und geschlossenen Fonds.
Bei offenen Immobilienfonds können Anleger jederzeit Anteile erwerben und auch wieder verkaufen. Diese Fonds investieren nicht in eine bestimmte Anzahl an Immobilien. Meist werden mehrere Einzelobjekte gekauft und verwaltet.
Geschlossene Fonds hingegen investieren das Kapital nur in eine begrenzte Anzahl an Objekten. Aus diesem Grund ist hier die Anzahl der Fondsanteile auch begrenzt. Ist die erforderliche Investitionssumme erreicht, schließt der Fonds. In diesem Fall ist kein bedingungsloser Ein- oder Ausstieg der Anleger möglich. Solche Fonds sollten daher nur von Anlegern in Erwägung gezogen werden, die bereits über ausreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen.
Vor- und Nachteile
Immobilienfonds bieten den Anlegern ebenfalls eine Reihe von Vorteilen. Bei offenen Fonds ist die persönliche Investitionssumme der Anleger sehr gering. Meist kann man hier bereits Anteile ab 50 Euro erwerben. Auch die Anzahl der Fondsanteile kann frei gewählt werden.
Bei geschlossenen Fonds liegt die Mindestsumme für einen Fondsanteil bei rund 5.000 Euro. Zudem ist die Anzahl der erwerbbaren Fondsanteile begrenzt.
Der Nachteil bei allen Immobilienfonds sind die anfallenden Gebühren. Wer Anteile erwirbt, muss mit Verwaltungsgebühren, Performance-Gebühren und Ausgabeaufschlägen rechnen. Bei der Auszahlung der Fondsanteile müssen Steuern gezahlt werden. Dazu zählt vor allem die Abgeltungssteuer von 25 Prozent sowie der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent.